Beschaffung

Wichtig bei einer Beschaffung ist, dass – unabhängig davon, was beschafft wird – ein definiertes und geordnetes Vorgehen eine fundierte und objektive Selektion sicherstellt. Dieser in sich isolierte Prozess soll bei allen Beschaffungen entsprechende Unterstützung bieten. Bei Beschaffungsgeschäften der öffentlichen Verwaltung werden die Bestimmungen gemäss Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) berücksichtigt. Ziele der qualifizierten Beschaffung:
  • eine optimale Grundlage für die Erstellung eines qualitativ guten Produkts unter Einhaltung der definierten Kosten und Termine bieten
  • ein geordnetes und transparentes Vorgehen sicherstellen
  • eine fundierte und somit objektive Selektion des „besten" Angebots ermöglichen
Ergibt sich aus der Grösse oder Komplexität der Beschaffung ein eigenständiges Projekt, so wird dies gemäss der Projektart „Beschaffungsprojekt" abgewickelt (siehe Projektarten).
Für diese Seite sind detailierte Prozessbeschreibungen erhältlich. Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen.

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