Projektrichtlinien

Jedes System benötigt Regeln (Project Policies). So auch das Projektmanagement-System. Diese Regeln sollen das grundsätzliche Verhalten der einzelnen Rollenträger festlegen sowie das kommunikative Zusammenspiel und die Erfolgschancen verbessern. Die nachfolgenden Regeln bilden eine Art Fundament, das ein gutes Funktionieren der Zusammenarbeit im PM-System bezüglich der Projektabwicklung, in den einzelnen Projekte, gewährleisten soll.
Nr. Regeln (Policies)
Allgemein
01 Die Projektträger (Auftraggeber, Sponsor, Projektausschuss-Mitglieder) sind für den Erfolg des Projektes (Wirkung) verantwortlich. Der Projektleiter ist für die erfolgreiche Ausführung (Abwicklung) des Projektes verantwortlich.
02 Alle Projekte richten sich nach dem Phasenmodell respektive nach den Meilensteinen der Führung aus.
03 Ohne vorgängige Klärung und offizielle Abnahme von Projektgrenzen, -zielen und -auftrag wird kein Projekt abgewickelt.
Projektstart
04 Beim Projektstart sind, neben den Projektzielen, auch die personellen, finanziellen und instrumentellen Ressourcen qualitativ und quantitativ geklärt und für die nächste Phase verbindlich zugesagt.
05 Beim Projektstart ist der Risikokontext eines Vorhabens geklärt und die notwendigen Risikosenkungsmassnahmen und deren Kosten sind festgelegt sowie budgetiert.
06 Die Erfolgsfaktoren des Projektes sind beim Projektstart auf Erfolg überprüft und ausgerichtet (wie z.B. genügend Ressourcen, richtige Organisation und Instrumente, Kommitment, PM-Kompetenz).
Projektabwicklung
07 An den Projektausschuss muss monatlich rapportiert werden.
08 Der Auftraggeber, die Projektausschussmitglieder und/oder ein Fachgremium ist/sind verpflichtet, mindestens bei jedem Meilenstein die wichtigsten Projektwerte zu kontrollieren und Stellung zu nehmen.
09 Das Projektsteuerungs-Gremium (PSG) und der Auftraggeber (ATG) entscheiden aufgrund der erreichten Resultate und der aktualisierten Planungen offiziell über die Freigabe der nächsten Phase.
Projektabschluss
10 Projektresultate müssen vom Projektsteuerungs-Gremium (PSG) abgenommen und das Projekt muss in offizieller Form abgeschlossen werden.
11 Erarbeitetes Projektwissen und Erfahrungswerte für kommende Vorhaben sind schriftlich festzuhalten.
12 Der effektiv erzielte Projektnutzen (Wirkung) muss in angemessenem Zeitabstand zum Projektabschluss analysiert und ausgewiesen werden.
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